Ihre Anwältin für Verkehrsrecht in Berlin-Lichtenberg
Wenn Sie nach einer versierten, erfahrenen Anwältin rund um Belange des Verkehrsrechts suchen, sind Sie in unserer Kanzlei in Berlin-Lichtenberg genau richtig. Wir beraten und vertreten Sie mit größter Fachkompetenz und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihren individuellen Fall.
Im Verkehrsrecht übernehmen wir für Sie:
- die Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden (Polizei & Staatsanwaltschaft)
- die Akteneinsicht
- die Beratung zum Aussageverhalten
- die gerichtliche Vertretung
- das Stellen sachdienlicher Beweisanträge bereits im Ermittlungsverfahren
- Beweissicherungsmaßnahmen etc.
Auch um besondere Problematiken im Verkehrsstrafrecht, wie z. B. die vorläufige
Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot als Nebenstrafe, kümmern wir uns gerne.
Verkehrsrecht in Berlin-Lichtenberg was wir für Sie tun können
Wir übernehmen die rechtliche Vertretung im Verkehrsrecht in mehreren Bereichen, im Einzelfall kann eine kumulative Vertretung vonnöten sein.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die einzelnen verkehrsrechtlichen Bereiche näher vor. Zögern Sie bei Fragen bitte nicht, unsere erfahrene Anwaltskanzlei anzusprechen!
1. Unfallregulierung, Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall
Wir unterstützen Sie gerne bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Ausgangspunkt können z. B. folgende Schäden sein:
Sachschäden
- Fahrzeugschaden inkl. Wertminderung
- Mietwagenkosten (während der Reparatur)
- Nutzungsausfallschaden (bei Verzicht auf Mietwagen)
- An- / Abmeldekosten
- Abschlepp-Stand- & Entsorgungskosten
- Sachverständigenkosten
- Rechtsanwaltskosten
Personenschäden
- Schmerzensgeld & Schmerzensgeldrente
- Erwerbs- & Verdienstausfallschaden
- vermehrte Bedürfnisse
- Heilbehandlungskosten
- Bestattungskosten
- Haushaltsführungsschaden
2. Ordnungswidrigkeitenrecht
Auch für die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren sind wir Ihr fachkundiger Ansprechpartner. Hierbei sind häufige Themen:
- Rechtliche Überprüfung von Bußgeldbescheiden
- Rotlichtverstoß
- Geschwindigkeitsüberschreitung (Messfehler)
- Handy am Steuer
- Rechtliche Überprüfung von Fahrverboten
Hinweis: Achten Sie bitte auf die kurze Einspruchsfrist gegen Bußgeldbescheide! Ab Zustellung des Bescheids beträgt sie lediglich 2 Wochen. Ist die Frist abgelaufen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar. Zögern Sie daher nicht, umgehend Kontakt mit uns aufzunehmen, sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben!
3. Verkehrsstrafrecht
Im Zusammenhang mit dem Führen von Kfz sind nicht wenige Delikte strafbewehrt. Zu nennen sind etwa:
- Alkohol & Betäubungsmittel am Steuer (sog. Trunkenheitsfahrten)
- Vollrausch
- Nötigung im Straßenverkehr
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahrlässige Körperverletzung / ggf. sogar fahrlässige Tötung (oft in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen)